Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
bei Bad Kreuznach sind seit dem 07. März 2025 mehrere im Bau befindliche Storchennester auf Hochspannungsmasten von Mitarbeitern der Firma Westnetz entfernt worden. Weitere ähnliche Aktionen sollen bis zur ersten Eiablage folgen, um die Störche vom Neubau abzuhalten und zum Nistplatzwechsel zu bewegen.
Die NABU Regionalstelle Rheinhessen-Nahe und der NABU Bad Kreuznach und Umgebung waren in den Prozess nicht einbezogen und distanzieren sich ausdrücklich von diesem Vorgehen. Die Entfernung von im Bau befindlichen Nestern ist ein Unding!
Entgegen dem in den sozialen Medien kursierenden Gerücht haben weder die NABU Regionalstelle Rheinhessen-Nahe noch der NABU Bad Kreuznach und Umgebung die Aktion genehmigt oder befürwortet und würden das auch nicht tun. Der NABU ist ein Verein, der keine Genehmigungen erteilen kann. Das kann nur eine Behörde!
Die Genehmigung kam in diesem Fall von der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (SGD Nord) als zuständiger Behörde ohne vorherigen Kontakt zu uns.
Wir fragen uns momentan
- was passiert, wenn die Nester auch weiterhin zerstört werden und die Störchinnen keinen geeigneten Platz zur Eiablage finden?
- was passiert, wenn sich in einem der Nester Eier befinden? Werden dann die Arbeiten eingestellt? In Mainz wird auf einem Mast der Stadtwerke bereits gebrütet: https://www.mainzer-stadtwerke.de/nachhaltigkeit/tier-und-umweltschutz
- hätte man bei Bad Kreuznach nicht ähnlich vorgehen können, wie es die Stadtwerke Mainz tun? Dort werden die alten Nester im Winter entfernt und die Störche bauen jedes Jahr neu. So bleibt die Gewichtsbelastung durch die Nester auf vertretbarem Niveau. Bei Bedarf werden herabhängende Äste entfernt, die in Kontakt mit den Leitungen kommen könnten. Unseres Erachtens ein guter Kompromiss!
- warum haben sich die Netzbetreiber nicht um alternative Nistmöglichkeiten gekümmert? Zeit genug hätten sie gehabt. Hätte es da nicht entsprechende Auflagen geben können? Auf mehreren Hochspannungsmasten an der B 41 ist z.B. nur eine Seite der Traverse belegt, so dass die andere für eine Nistplattform hätte genutzt werden können.