Der landwirtschaftliche Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat wird nicht nur von Umweltverbänden zunehmend kritisiert. Doch eine wichtige Ursache der Umweltbelastung mit diesen Stoffen wird häufig übersehen. Wer zurzeit mit offenen Augen durch Dörfer und Städte geht, sieht überall die Spuren der chemischen Unkrautvernichtung: Das Moos in den Pflasterritzen leuchtet gelb, das Gras am Wegrand ebenso – und das, obwohl diese Art der Anwendung solcher Präparate häufig illegal ist.
Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln aus gutem Grund nur auf Flächen,
die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Nur in Ausnahmen sind sie auf asphaltierten, betonierten oder gepflasterten Flächen aller Art
erlaubt.
„Die Wirkstoffe werden von befestigten Flächen mit dem Regenwasser direkt oder indirekt über Kläranlagen in
die Gewässer geschwemmt - mit gravierenden Folgen für die Lebewesen darin. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Herbiziden sollte daher selbstverständlich sein“, erklärt Rainer Michalski von der
NABU-Regionalstelle Rheinhessen-Nahe in Albig.
Auch ansonsten erfreuen sich Roundup und Co. einer großen Beliebtheit. So werden etwa manche Wegränder und Böschungen trotz Verbot großzügig abgespritzt - zum Schaden für die Natur. „Oft sind gerade Wegränder die letzten Rückzugsräume für Blütenpflanzen aller Art, und damit auch für die darauf angewiesenen Schmetterlinge, Wildbienen und viele weitere Insekten. Auch verschiedene Vogelarten finden an Wegrändern Nahrung in Form von Samen und Insekten - etwa der Stieglitz, Vogel des Jahres 2016. Zum Wohl der Natur sollte man hier bei aller Ordnungsliebe auf die Spritze verzichten und stattdessen ab August abschnittsweise mähen“, so Michalski abschließend.