Bei seinem morgendlichen Rundgang machte Friedhelm Wagner vom NABU Bad Kreuznach am Sonntag an der Nahe bei Ippesheim eine traurige Entdeckung: In einer Hecke hingen mehrere
Lebendfallen für Singvögel. Darin gefangen ein Distelfink und ein Erlenzeisig.
"Der Fang von Singvögeln ist eine Straftat, die nach Naturschutzgesetz mit hohen Geldbußen geahndet wird. Denn sehr viele Vogelarten haben es heute schwer genug. Ihre Bestände sollten nicht
auch noch durch illegalen Fang zusätzlich geschwächt werden", berichtet Wagner erbost.
Distelfinken und andere Finkenvögel sind bei manchen Vogelhaltern begehrte Heimtiere. Die Nachfrage kann jedoch nicht komplett aus Zuchten gedeckt werden. Daher kommt es auch bei uns immer wieder zu solchen Fangaktionen, bei denen oft in langer "Dunkelhaft" gehaltene Tiere als Lockvögel dienen. Der NABU Bad Kreuznach hat die Tat bei der Polizei und der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Hinweise zu dieser und ähnlichen Taten und Beobachtungen nimmt die NABU-Regionalstelle Rheinhessen-Nahe entgegen. Verdächtig ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung eines silbergrauen Kombis der Marke Audi oder VW Passat.